Lebensversicherungen können dazu beitragen entweder das Auskommen der Hinterbliebenen (im Todesfall des Versicherten) oder aber das eigene finanzielle Auskommen im Alter nach der Berufstätigkeit abzusichern. Bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt im Leben können sie abgeschlossen werden, um eine finanzielle Absicherung für einen späteren Zeitpunkt im Leben zu schaffen.
Dabei muss eine solche Lebensversicherung keinesfalls bis zum Ende beibehalten und in sie eingezahlt werden. Sie kann auch als Wertschöpfung verstanden werden und nach einigen Jahren Laufzeit gekündigt oder sogar verkauft werden, um früher als geplant an die bislang eingezahlte Summe zu gelangen. Eine Kündigung geht mit dem Rückkaufwert einher. Das heißt, die Summe, die bereits eingezahlt wird, wird in diesem Maße wieder ausgezahlt. Gegebenenfalls und je nach Art der Versicherung können dabei zwar Zinsen angefallen sein, die mit ausgezahlt werden, natürlich wird jedoch nicht der Wert erreicht, den die Lebensversicherung erreicht hätte, wenn man die volle Laufzeit einbezahlt hätte.
Neben dieser Kündigung ist es jedoch auch möglich, seine Lebensversicherung zu verkaufen. Mit dem Verkauf können höhere Summen erzielt werden, als es bei einer Kündigung der Fall ist. Beim Verkauf der eigenen Lebensversicherung übernimmt jemand anderes diese Versicherung und zahlt die Beiträge über den Rest der Laufzeit ein. Im Falle einer Risikolebensversicherung bleibt der Schutz im Bezug auf einen Todesfall damit erhalten. Sie Beiträge werden nicht mehr von der versicherten Person entrichtet und die Zinsen, die bis dahin angefallen sind, müssen nicht mehr versteuert werden. Ein Verkauf einer Lebensversicherung kann sich also gleich in mehrfacher Hinsicht lohnen. Je nach Verzinsung, aktuellem Wert der Versicherung und Laufzeit können so bis zu 5000 Euro mehr erzielt werden, als es bei einer Kündigung der Versicherung der Fall wäre.
Neben allerhand Vorteilen des Verkaufs einer Lebensversicherung gilt es auch die Nachteile zu beachten. Wenn die Lebensversicherung beispielsweise noch über weniger als 12 Jahre Laufzeit verfügt, die bislang abgelaufen ist, dann kann der Verkäufer der Versicherung die Steuerfreiheit einbüßen, die ihm im Fall einer Ausschüttung zuteil werden würde. Zudem sollte man unbedingt darauf achten, ob die Lebensversicherung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gebunden ist. Wenn das der Fall ist, dann erlischt der Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit mit dem Verkauf der Lebensversicherung. Der Verkäufer muss dann entweder eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder das Risiko tragen, ungesichert in die Berufsunfähigkeit zu geraten. Des Weiteren ist die Voraussetzung für einen Kauf der Lebensversicherung meistens derart, dass der Käufer einen Mindestrückkaufwert von 10.000 Euro und eine maximale Restlaufzeit von 15 Jahren einfordert.
Eine Alternative zur Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung ist das Policen Darlehen. Dabei läuft die Lebensversicherung regulär über die vorher bestimmte Laufzeit weiter, die Versicherung kann jedoch ein Darlehen vergeben. Bei diesem Darlehen wird von dem in der Lebensversicherung angesparten Vermögen ausgegangen, die Höhe des Darlehens kann jedoch so hoch sein wie die Summe, die am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden kann. Das Darlehen kann bei Auszahlung der Gesamtsumme mit eben dieser, aber unter Einbeziehung der jeweiligen Zinsen, verrechnet werden. Der Versicherte erhält also am Ende der Laufzeit nicht mehr die gesamte Versicherungssumme, sondern nur die Gesamtsumme abzüglich der Darlehenshöhe.
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