Gesetzlich ist jeder Arbeitnehmer krankenversichert. Vielen reicht dieser Schutz jedoch nicht, oder sie sind mit den Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen unzufrieden. Diese und vielfältige andere Aspekte können ausschlaggebend für den Wechsel oder den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sein. Bei einer solchen privaten Variant richten sich die Beiträge nicht nach den Einkommen der Versicherten. Die monatlichen Sätze werden nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Leistungsumfang der Versicherung und Höhe der möglicherweise vereinbarten Selbstbeteiligung errechnet.
Eine private Krankenversicherung bietet einige Vorteile. So haben die Versicherten eine sehr große Auswahl an Tarifen, bzw. Konditionen, die in die Tarife eingeschlossen werden können, oder die außen vor bleiben sollen. Während die gesetzlichen Krankenkassen eher selten für alternative Heilmethoden, wie etwa den Besuch beim Heilpraktiker oder homöopathische Mittel aufkommen, haben privat Krankenversicherte die Möglichkeit, diese alternativen Heilmethoden in ihren Versicherungsvertrag aufzunehmen. Weitere Tarifoptionen sind zum Beispiel die vollkommene Erstattung des Zahnersatzes oder optischer Hilfsmittel wie etwa Brillen und Kontaktlinsen. Zwar steigen mit diesen mannigfaltigen Optionen auch die Beitragshöhen, die monatlich entrichtet werden müssen. Wer jedoch zum Beispiel an einem Augenleiden erkrankt ist, der weiß, wie teuer die Anfertigung einer Brille sein kann. In diesem Fall eignet sich eine entsprechende Tarifoption besonders gut, monatlich einen gewissen Beitrag zu zahlen, dann aber bei der Anfertigung einer neuen Brille nicht mehr für den gesamten Betrag auf einmal aufkommen zu müssen, schließlich kann eine solche neue Brill gleich mehrere hundert Euro kosten, wenn zum Beispiel Gleitsichtgläser eingebaut werden müssen.
Arbeitnehmer, die die für das Jahr 2011 geltende Einkommensgrenze von 49.500 Euro pro Jahr nicht überschreiten, sind automatisch gesetzlich krankenversichert. Arbeitnehmer, die diese Einkommensgrenze für mindestens ein Jahr überschreiten, haben die Wahl, ob sie weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben wollen, oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln wollen. Beamte, Selbstständige (außer zum Beispiel Handwerksberufe) und Freiberufler unterliegen jedoch der Pflicht, sich privat zu versichern. Gerade für Berufseinsteiger, die sich frisch selbstständig gemacht haben oder neu als Freiberufler arbeiten, kann damit jedoch eine enorme Belastung entstehen.
Während für Menschen, die über der Einkommensgrenze liegen, und generell für Menschen mit privater Krankenversicherung viele Vorteile entstehen können, so gibt es auch einige Nachteile zu beachten, die mit Abschluss einer privaten Krankenversicherung entstehen können. Vor allem Selbstständige und Freiberufler, die ihre Arbeit gerade erst antreten und noch nicht über einen festen Kundenstamm verfügen, fallen die Kosten für die private Krankenversicherung schwer ins Gewicht. Die Beiträge errechnen sich hier nämlich nach den unterschiedlichsten Faktoren, so spielen auch Alter und Gesundheitszustand eine Rolle. Wer in der Pflicht steht, sich privat zu versichern, der sollte bei Abschluss der Versicherung die verschiedenen Anbieter und damit auch die unterschiedlichsten Tarife miteinander vergleichen. Jeder kennt seinen eigenen Gesundheitszustand und kann einschätzen, ob er die Privilegien alternativer Heilmethoden oder andere Vorzüge im medizinischen Bereich genießen möchte oder nicht. Wer sich vorher eingehend Gedanken über seine Ansprüche an eine Krankenversicherung und seine medizinische Versorgung macht, der kann bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung Geld sparen, indem er auf unterschiedliche Optionen verzichtet und sich auf die wesentlichen Grundzüge beschränkt.
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